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Die berufliche Vorsorge ist ein breites und komplexes Gebiet. Die Fachkenntnisse zur Lösung der Aufgaben müssen aus voneinander stark verschiedenen Gebieten erbracht werden. Der grosse Teil der Aufgaben in einer Vorsorgeeinrichtung fällt im Verwaltungsbereich an. Diese Aufgaben betreffen u.a. das Rechnungswesen, Kapitalanlagen, Freizügigkeiten, Abwicklung der Leistungsfälle, organisatorische Belange, Verkehr mit internen und externen Stellen. Für die sachgemässe Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgaben ist ein systematisch aufgebauter und anerkannter Ausbildungsstand wertvoll. Er unterstützt allgemein die Durchführungsqualität in der fachlich anspruchsvollen beruflichen Vorsorge, heute Fachschule für Personalvorsorge AG. Aus diesem Grund nahm die Vereinigung der verbandlich organisierten Vorsorgeeinrichtungen (VVV) den Aufbau und die Organisation einer entsprechenden Ausbildung sowie der Berufsprüfungen an die Hand. Das Prüfungsreglement wurde am 4. November 1986 vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement genehmigt. Das neue und nun gültige Prüfungsreglement datiert vom 21. März 2011. Die Durchführung der Ausbildungen und Prüfungen übertrug die VVV der 1987 gegründeten Fachschule für Personalvorsorge. Die Fachschule für Personalvorsorge ermöglicht Fachkräften der beruflichen Vorsorge eine solide und breite Grundausbildung mit eidgenössischer Berufsprüfung, welche zum Erwerb des Titels "Fachmann/frau für Personalvorsorge mit eidgenössischem Fachausweis" führt. Wir legen Wert auf die Abgrenzung des/der Fachmannes/frau für Personalvorsorge zum Pensionskassenversicherungsexperten. Die Zuständigkeit des/der Fachmannes/frau für Personalvorsorge bezieht sich auf den Verwaltungsbereich, wogegen versicherungstechnische Expertisen in das Tätigkeitsgebiet des Pensionsversicherungsexperten fallen. Ausbildungsbeginn/DauerDie Ausbildung beginnt jeweils im September und dauert 2 Jahre. Inhalt Schulstoff
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