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Thema 1: Grundlegende Rechtsgebiete und Rechtsbegriffe1. Der Kursteilnehmer kennt die Rechtsgebiete, die für Rechtsbeziehungen in der 2. Säule von Bedeutung sind. 2. Er kennt den Aufbau der Rechtsordnung, die allgemeinen Rechtsgrundsätze sowie die Grundzüge der Rechtspflege. 3. Er kennt die Grundzüge der Vertragslehre. 4. Er kennt die Systematik und die Hauptakzente des BVG sowie der BVV2. 5. Er versteht die für seine Rechtspraxis wesentlichen Grundbegriffe aus ZGB, OR und VAG. Thema 2: Rechtlicher Aufbau der Vorsorgeeinrichtungen1. Der Kursteilnehmer kennt die rechtlichen und praktischen Anforderungen an die Erstellung von Urkunden, Statuten und Reglement einer Vorsorgeeinrichtung. 2. Insbesondere kennt er die Besonderheiten für Genossenschaften, Gemeinschafts- und Sammeleinrichtungen von Banken und Versicherungen, Verbandskassen und öffentlich-rechtlichen Kassen. 3. Er kann sinnvolle Gestaltungsvorschläge für Urkunde, Statuten und Reglemente unterbreiten. 4. Er kennt die Auswirkungen von einschlägigen Mängeln in Urkunden, Statuten und Reglementen. Thema 3: Rechte der Versicherten und Destinatäre1. Der Kursteilnehmer besitzt vertiefte Kenntnisse der Grundlagen, Form und inhaltlichen Schranken der Gestaltung des Vorsorgevertrages. 2. Es sind ihm die speziellen Bestimmungen des Arbeitsvertrags- und Stiftungsrechts in der praktischen Bedeutung bekannt. 3. Der Kursteilnehmer ist in die Probleme der paritätischen Verwaltung gemäss BVG speziell eingeführt. 4. Er weiss um die Zusammenhänge zwischen den Rechten der Versicherten und der Destinatäre gemäss OR, ZGB, und BVG. 5. Er besitzt die nötigen Kenntnisse zum Verhältnis von vorsorgevertraglichen und erbrechtlichen Ansprüchen. Thema 4: Spezialgebiete und Rechtsfragen1. Der Kursteilnehmer kennt Grundzüge über die Aufgaben des Sicherheitsfonds und der Auffangeinrichtung. 2. Er kennt die rechtlichen Aspekte über den Arbeitsvertrag. 3. Er kennt das rechtliche Vorgehen bei Betreibung. 4. Er kennt die rechtlichen Aspekte bezüglich Eintrag ins Handelsregister. 5. Der Kursteilnehmer hat die Übersicht über Kommentare und Rechtspraxis für einschlägige Probleme (z.B. Behandlung von Arbeitgeberbeitragsreserven, Verrechnung von Forderungen, Freizügigkeit, Ergänzungsgutschriften, Behandlung von Sondermassnahmen). Er kennt deren praktische Bedeutung und die Massnahmen, welche durch die Vorsorgeeinrichtung zu treffen sind. zurück zum SeitenbeginnThema 5: Kontrolle und Aufsicht1. Der Kursteilnehmer kennt die Aufgaben der Kontrollinstanzen (Kontrollstelle und Experte) sowie Organisation und Aufgaben der Aufsicht. Er verfügt über einen praxisbezogenen Einblick in die Arbeitsteilung zwischen Kontrollinstanzen und Aufsicht. 2. Aus der Darstellung der Aufsichtspraxis hat er vertiefte Kenntnisse zu den rechtlichen Aspekten der Möglichkeiten und Schranken des Handelns der Geschäftsführungsorgane und Vorsorgeeinrichtungen. 3. Er kennt die rechtlichen Grundgedanken und praktischen Voraussetzungen für Verantwortlichkeiten und Haftung im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Thema 6: Rechtspflege1. Der Kursteilnehmer verfügt über die nötigen Kenntnisse zum Klageweg nach Art. 73 BVG und zum Beschwerdeweg nach Art. 74 BVG. 2. Er hat Sicherheit in der Abgrenzung der Rechtswege. 3. Der Kursteilnehmer weiss schliesslich ebenfalls, welche Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der 2. Säule ausserhalb der speziellen Rechtswege des BVG durchzusetzen sind. 4. Er kennt einschlägige Beispiele der Rechtspflege aus der Praxis. Thema 7: Wohneigentumsförderung / Steuern1. Der Kursteilnehmer verfügt über vertiefte Kenntnisse der steuerlichen Behandlung der Vorsorgeeinrichtungen und der Vorsorgeleistungen durch Bundesrecht und kantonale Vorschriften. 2. Er kennt die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten zur Absetzung der Beiträge bei der Bundessteuer und kantonalen Steuern im Rahmen der beruflichen Vorsorge. 3. Er kennt die steuerliche Behandlung der Wohneigentumsförderung. Thema 8: Netzwerk und Koordination der Sozialversicherungen1. Der Kursteilnehmer kennt Geschichte und Grundgedanken des 3-Säulen-Systems. 2. Der Kursteilnehmer hat einen Gesamtüberblick über die Sozialversicherungen. 3. Er versteht insbesondere die Unterscheidung in obligatorische und freiwillige Vorsorge. 4. Er hat das Grundverständnis für die Koordination in der Sozialversicherung. 5. Er kennt die wesentlichen volkswirtschaftlichen Aspekte der Sozialversicherungen, insbesondere der 2. Säule. 6. Er kennt die wesentlichen Aussagen aus der Pensionskassenstatistik 7. Er kennt die wichtigsten in der beruflichen Vorsorge engagierten Verbände und Organisationen
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